Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürftige, die durch Angehörige, Ehepartner oder Freunde gepflegt werden und dafür Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten. Unser zugelassener ambulanter Pflegedienst vor Ort führt diese Beratungsbesuche zuverlässig und fachgerecht bei Ihnen zuhause durch.
Häufigkeit der Beratungseinsätze
- Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Inhalte des Beratungseinsatzes
Während des Hausbesuchs werden u.a.:
- Pflegeprobleme besprochen
- Hilfsmittel empfohlen oder Wohnraum-Anpassungen vorgeschlagen
- praktische Pflegetechniken gezeigt und erklärt
- Dienstleistungen (z. B. Essen auf Rädern, Friseur, Fahrdienste) vorgestellt
- die Belastung pflegender Angehöriger eingeschätzt zur Vermeidung von Überforderung
Dokumentation
Unsere Pflegefachkraft erstellt ein schriftliches Protokoll mit Datum, Inhalten und Ergebnissen. Dieses wird von allen Beteiligten unterschrieben und an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.
Ihr Vorteil mit dem Pflegedienst vor Ort Rostock
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze professionell. Unsere Pflegefachkräfte bringen alle Unterlagen, das Protokollformular sowie Anschauungsmaterial zu gängigen Hilfsmitteln mit. So sind Sie optimal informiert und unterstützt.
