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Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Dieses arbeitet eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Verordnungsfähige Leistungen:
  • Blutdruckkontrolle
  • An-und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
  • Verabreichen von Augentropfen/-salben
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Blutzuckerkontrolle und Insulininjektionen
  • Injektionen (subkutan und intramuskulär)
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Wundversorgung und Dekubitusbehandlung
  • … und andere Leistungen